Allgemeine Geschäftsbedingungen

Frank Kempe Immobilien von Kempe Immobilien ( Inhaber ) 15711 Königs Wusterhausen
Seestrasse 63
Email: kempe-immobilien@t-online.de

1.) Kempe Immobilien ( Makler ) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen einen Maklercourtage tätig. Der Provisionsanspruch ist mit dem Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrages fällig, wenn der Abschluss auf vertragsgemäßen Nachweis und Vermittlungstätigkeit des Maklers beruht.

Diese AGB sind Gegenstand eines schriftlichen Maklervertrages. Kunde dieses Vertrages sind sowohl der Verkäufer einer Immobilie als auch der Käufer.

2.) Eigentümerangaben

Die Vermittlung und auch Nachweistätigkeit des Maklers erfolgt durch Objektinformationen.
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Der Verkäufer unterstützt nach bestem Wissen und Gewissen den Makler durch Weitergabe seiner Unterlagen des Verkaufsgegenstandes sowie alle wichtigen Information zum Objekt ob ( Grundstück, Häuser Eigentumswohnungen etc. ), um somit dem Makler die Möglichkeit für eine reibungslose Vermarktung zu gewähren.

4.) Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässig oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

5.) Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von Kempe Immobilien sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

5.) Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. 

6.) Verkauft an Dritte

Um Kempe Immobilien die Möglichkeit einer Prüfung zugeben, ob der Kaufvertrag infolge seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist, informiert der Kunde ( Verkäufer ) dem Makler vor Abschluss des Kaufvertrages über den Kaufpreis samt Käuferdaten 

( Namen und Adresse ), mit dem der Kaufvertrag beurkundet wurde. Die Einsicht in das Grundbuch wird 12 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages vereinbart.

Sollte der nachgewiesene oder vermittelte Kaufvertrag nachträglich rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben werden, entfällt der Provisionsanspruch des Maklers nicht.
Bei einem zu vermittelnden Kaufvertrag darf der Makler sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.



7.) Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die, die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

8.) Daten speichern

Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Makler die auftragsbezogenen Daten elektronisch speichert. Dabei werden die Bestimmungen der DSGVO und der gesetzlichen Regelungen beachtet und angewendet. Hiermit sind Sie einverstanden, dass die hier angegebenen Daten elektronisch gespeichert werden. Die Speicherung dient ausschließlich zur Bearbeitung, die Sie jederzeit widerrufen können und damit die Daten sofort gelöscht werden, sofern eine Speicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Für Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Eingaben und Widerrufsmöglichkeit, verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

9. ) Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.

Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch die Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

10.) Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.





 
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